Informationen über Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Stand der Erklärung: 10.07.2025
Die Schulstiftung im Bistum Osnabrück ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über die Webseite erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllt.
Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite christliche-schulen-nds.de umsetzen.
Umfang der Barrierefreiheit
Die Schulstiftung im Bistum Osnabrück gestaltet ihre Webseite christliche-schulen-nds.de im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik.
Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite christliche-schulen-nds.de
Die auf der Webseite christliche-schulen-nds.de angebotenen Dienstleistungen dienen
- der Bereitstellung von Informationen
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf der Webseite christliche-schulen-nds.de erforderlich sind
- Strukturierte Inhalte: Unsere Seiten sind logisch aufgebaut und mit klaren Überschriften versehen, damit Sie sich einfach orientieren können.
- Hohe Lesbarkeit: Wir achten auf ausreichende Farbkontraste und eine gut lesbare Schriftgröße.
- Tastatur-Navigation: Sie können unsere Internetseite vollständig mit der Tastatur bedienen.
- Screenreader-Unterstützung: Unsere Inhalte sind so gestaltet, dass sie von Screenreadern optimal erfasst werden können.
- Alternativtexte: Alle relevanten Grafiken und Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
- Vermeidung von Barrieren: Wir verzichten auf unnötige Animationen oder blinkende Elemente, die die Nutzung erschweren könnten.
- Accessibility-Plugin: Zusätzlich nutzen wir ein Accessibility-Plugin, um die Barrierefreiheit unserer Internetseite weiter zu optimieren und Ihnen eine möglichst komfortable Nutzung zu ermöglichen.
Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.
Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.
Unsere über die Webseite christliche-schulen-nds.de erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen [sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.
Unsere Webseite christliche-schulen-nds.de und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Internetseite haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulstiftung@bistum-os.de oder telefonisch unter 0541 318-186.
Schlichtungsverfahren
Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
E-Mail: schulstiftung@bistum-os.de
Telefon: 0541 318-186